Erster Praxiskontakt

Eine Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ist in der Regel ein vom Arzt verordnetes Heilmittel. Die Verordnung kann ja nach Störungsbild von unterschiedlichen Fachärzten verordnet worden sein. Dieser Arzt wird ein Rezept ausstellen, was Art und Anzahl der Behandlungen bestimmt. Dieses muss bei der Erstbegegnung der Patienten in der Praxis vorliegen. Das Ausstellungsdatum des Rezepts sollte nicht mehr als 4 Wochen zurückliegen. Die Berechtigung, die Therapie als Hausbesuch durchzuführen ist möglich, setzt die Verschreibung voraus. Voraussetzung sind die Vorgaben der Krankenkassen bzw. die Heilmittelrichtlinien.

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